MIETBEDINGUNGEN

  • Bei bestellten, aber nicht benötigten Mietobjekten fallen 100 % der vereinbarten Miete an.
  • Zum Auf- bzw. Abbau von Zelten werden vom Mieter 6 Pers. gestellt. Die Aufbauzeit bei maximaler Größe beträgt ca. 2 Std. Der Auf- bzw. Abbau ist Sache des Mieters und ohne Helfer und Richtmeister verboten.
  • Der Kabelbestand auf dem Gelände muss vom Mieter abgeklärt und ggf. Bestandspläne zum Aufbautermin vorgelegt werden.
  • Der Mieter ist verpfl ichtet, das Gelände in ebenem, aufbaufähigem Zustand zur Verfügung zu stellen. Wiesenplätze müssen gemäht sein.
  • Der Mieter hat die behördliche Abnahme des Zeltes / Ausschankwagens rechtzeitig zu veranlassen, falls erforderlich.
  • Bei Sturm bzw. Unwetter ist darauf zu achten, dass Zelte / Wagen ringsum geschlossen sind. Bei Sturmwarnung müssen Zelte / Wagen geräumt werden.
  • Grillen, Braten und Kochen von Speisen dürfen wegen Verunreinigung der Bedachung nicht stattfinden, außer nach Absprache mit dem Vermieter.
  • Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt der An- bzw. Abtransport der Mietobjekte durch den Vermieter.
  • Der Mieter darf an den ihm überlassenen Mietobjekten keine bautechnischen Änderungen vornehmen.
  • Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück und das Mietobjekt kann nicht anderweitig vermietet werden, wird der volle Mietbetrag in Rechnung gestellt.
  • Der Mieter verpflichtet sich zur sorgsamen Behandlung der Mietobjekte und haftet für alle Schäden, welche ab Übernahme und bis zur Übergabe an den Vermieter entstehen. Fehlende Teile werden zum Anschaffungspreis in Rechnung gestellt. Eine ordnungsgemäße, saubere Rückgabe der Mietobjekte wird vorausgesetzt. Sollte widererwarten eine Reinigung notwendig werden, wird diese dem Mieter in Rechnung gestellt.
  • Sollte der Vermieter durch höhere Gewalt wie Brand oder Unwetter usw. nicht in der Lage sein, seinen Verpflichtungen nachzukommen, so kann er für entstandene Schäden nicht haftbar gemacht werden.
  • Der Vermieter haftet weder dem Mieter noch Dritten gegenüber für Nässeschäden, d. h. für Schäden an gelagertem Fremdeigentum, entstanden durch Eindringen von z. B. Regen oder Schnee.
  • Der Vermieter haftet nicht bei Sach- und Personenschäden während der Mietdauer, das ist Sache des Mieters. Eine event. Untervermietung der Mietobjekte muss mit dem Vermieter abgesprochen werden.
  • Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu versichern.
  • Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Mietbedingungen und die Preise an.
  • Gerichtsstand ist 79713 Bad Säckingen.